Die Wasseranschlussabgabe ist eine einmalige Abgabe für den Anschluss an die Gemeindewasserleitung
Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung ist jährlich eine Wasserbereitstellungsgebühr und für den Wasserbezug eine Wasserbezugsgebühr je Kubikmeter verbrauchten Wassers zu entrichten.
Die Vorschreibung der Wasserbereitstellungsgebühr und der Wasserbezugsgebühr erfolgt zusammen mit den anderen Hausbesitzabgaben (Kanalgebühren, Grundsteuer) mittels Lastschriftenanzeige (jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
Infoblatt_für_Wasserabgaben_und_-gebühren_ab_01.01.2026.pdf herunterladen (0.29 MB)
Gesetzliche Grundlage: §§ 9, 10 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930