Wassergebühren

Die Wasseranschlussabgabe ist eine einmalige Abgabe für den Anschluss an die Gemeindewasserleitung

Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung ist jährlich eine Wasserbereitstellungsgebühr und für den Wasserbezug eine Wasserbezugsgebühr je Kubikmeter verbrauchten Wassers zu entrichten.
Die Vorschreibung der Wasserbereitstellungsgebühr und der Wasserbezugsgebühr erfolgt zusammen mit den anderen Hausbesitzabgaben (Kanalgebühren, Grundsteuer) mittels Lastschriftenanzeige (jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)

Infoblatt_für_Wasserabgaben_und_-gebühren_ab_01.01.2026.pdf herunterladen (0.29 MB)

Gesetzliche Grundlage: §§ 9, 10 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930

Zuständig

217666726[260498].jpg
Kontaktdaten von Michael Annerl
FunktionAmtsleiter
NameMichael Annerl
AdressePfaffenschlag 110
3834 Pfaffenschlag
Telefon+43 2848 6222
E-Mail (offiziell)michael.annerl@pfaffenschlag.at