Rechnungsabschluss

Der Rechnungsabschluss wird unter Zugrundelegung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 2015, der NÖ Gemeindeordnung (NÖ GO) 1973 und der NÖ Gemeindehaushaltsverordnung (NÖ GHVO) erstellt. Er umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzierungsrechnung, die Vermögensrechnung und die Beilagen gemäß § 37 der VRV 2015* . Alle Haushaltskonten sind in einem Detailnachweis dargestellt, welcher zusätzlich präzisierende Kontenbezeichnungen beinhaltet. Im Kassenabschluss wird die gesamte Kassengebarung nachgewiesen. Am Beginn und am Ende des Haushaltsjahres werden der Stand des Vermögens und der Schulden sowie Änderungen, die im Laufe des Haushaltsjahres eingetreten sind, festgestellt.

Die Ergebnisrechnung zeigt, inwieweit die Gemeinde mit ihren Erträgen die Aufwendungen für den laufenden Betrieb und den Wertverzehr der Infrastruktur (=Abschreibungen) bedecken konnte.

Die Finanzierungsrechnung zeigt, inwieweit die Überschüsse aus der operativen (laufenden) Gebarung ausreichen, um die Investitionen zu finanzieren.

Die Vermögensrechnung informiert über das Ausmaß des zu erhaltenden Vermögens und wie dieses finanziert wird. In der Vermögensrechnung wird die Zunahme, Abnahme und Wertveränderung an Vermögen, Fremdmitteln und Nettovermögen ausgewiesen.

Ein Vorbericht (§ 3 NÖ GHVO) hat einen Überblick über die Entwicklung des Gemeindehaushalts auf Grund der Rechnungsabschlüsse im Zeitraum der letzten 5 Jahre zu geben. 

VRV 2015* Diese Abkürzung steht für Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung. Durch die VRV 2015 müssen die Gemeinden auf doppelte Buchführung umstellen. Durch die VRV müssen alle Gemeinden spätestens ab 2020 ihre komplette Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.

Zuständig

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Kontaktdaten von Michael Annerl
FunktionAmtsleiter
NameMichael Annerl
AdressePfaffenschlag 110
3834 Pfaffenschlag
Telefon+43 2848 6222
E-Mail (offiziell)michael.annerl@pfaffenschlag.at