Anmeldung:
Der Meldepflichtige hat sich innerhalb von drei Tagen nach Unterkunftnahme bei der Meldebehörde anzumelden. Für die Anmeldung sind ein vollständig ausgefüllter Meldezettel sowie öffentliche Urkunden, aus denen die Identitätsdaten des Meldepflichtigen hervorgehen, erforderlich. Der Meldezettel muss vom Unterkunftnehmer und vom Unterkunftgeber unterschrieben sein.
- Eine Anmeldung des Wohnsitzes kann erfolge durch den Meldepflichtigen
- auf dem Postweg
Abmeldung:
Die Abmeldung hat innerhalb von drei Tagen vor oder nach Unterkunftaufgabe durch Vorlage eines vollständig ausgefüllten Meldezettels zu erfolgen.
Meldezettel_2023_ausfuellbar.pdf herunterladen (0.25 MB)
Meldepflicht (oesterreich.gv.at)
Hinweis: Online-Services
Für die Änderung des Wohnsitzes (An-, Ab- oder Ummeldung) steht ein digitales Amtsservice (Online Service „Meldewesen“ über österreich.gv.at) zur Verfügung.
ID Ausria