Hundeabgaben und Hundemarke

Hundeabgabe

Hundemarke:   €   3,00 bei Anmeldung
Luxushund:       € 20,00 pro Jahr
Listenhund:      € 80,00 pro Jahr 

Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält.

Für zugelaufene Hunde muss die Abgabe entrichtet werden, wenn sie nicht binnen einem Monat dem Eigentümer übergeben oder sonst abgegeben werden. Wer einen Hund zur Pflege oder auf Probe hält, hat die Abgabe zu entrichten, wenn er nicht nachweisen kann, dass für den Hund bereits in einer anderen österreichischen Gemeinde eine Hundeabgabe entrichtet wird.

Meldung der Hundehaltung
Ab dem 1. Juni 2023 sind für alle ab diesem Zeitpunkt neu angeschafften Hunde folgende Angaben am Gemeindeamt zu melden bzw. Nachweise zu erbringen.
*Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters
*Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes

  •  Nachweis der erforderlichen Sachkunde (allgemeine und erweiterte)       
    (Ausnahme: Alle Hunde, die vor dem 01.06.2023 bereits gemeldet waren
  •  Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
    (Mindestversicherungssumme in der Höhe von € 725.000,- pro Hund)
    Haftpflichtversicherungen müssen aufrechterhalten werden, 
    die Zuständigkeit dafür liegt beim Hundehalter.

 Bitte nehmen Sie zur Hundeanmeldung den Impfpass mit Chipnummer mit!

Sachkunde

Allgemeiner Sachkundenachweis für das Halten von Hunden 
bei Anmeldung ab dem 1. Juni 2023
 *           einstündige Information durch eine Tierarzt/Tierärztin
 *           zweistündige Information durch eine fachkundige Person

Machen Sie den Sachkunde-Kurs jetzt ganz einfach ONLINE – bequem von zu Hause!

www.hundesachkunde.com
www.sachkundenachweis-noe.at/

Erweiterter Sachkundenachweis für das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential und von auffälligen Hunden, bei Anmeldung ab dem 1. Juni 2023
 *           4 Stunden Theorie über das Wesen und Verhalten des Hundes
 *           6 Stunden Praxis über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolgen


Haftpflichtversicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass für sämtliche bereits vor dem 01.06.2023 gehaltenen Hunde bis zum 01.06.2025 der Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung bei der Gemeinde vorzulegen ist. Mindestversicherungssumme € 725.000,-/Hund.


Hundemarke
Für jeden Hund ist einmalig nach Einlangen einer Anzeige über den Erwerb eines Hundes oder den Zuzug mit einem Hund eine neue Hundeabgabemarke gegen Erstattung der Selbstkosten auszufolgen. Bei Verlust der Hundeabgabemarke ist dem Halter des Hundes auf seinen Antrag gegen Erstattung der Selbstkosten eine Ersatzmarke auszufolgen. Die Hundeabgabe wird jährlich vorgeschrieben und ist bis spätestens 15. Februar fällig.

Hundeanmeldung
Der Erwerb eines Hundes ist binnen einem Monat durch den Hundehalter der Abgabenbehörde schriftlich anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit dem Ablauf des dritten Monates nach der Geburt als erworben.

Hundeabmeldung
Hinsichtlich jedes Hundes, welcher abgegeben worden, abhanden gekommen oder eingegangen ist, muss der Abgabenbehörde schriftlich eine Meldung erstattet werden. Im Falle der entgeltlichen oder unentgeltlichen Abgabe des Hundes an einen Dritten sind bei der Meldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.

Erhebungsbogen-Hundedaten_2023_06.pdf herunterladen (0.1 MB)

Nutzhund
Als Nutzhunde gelten Hunde, die als Wachhunde, Blindenführerhunde oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden. Insbesondere gelten als Nutzhunde:

  • Hunde, die zur Bewachung von einzeln stehenden Gebäuden, wenn diese von der nächstgelegenen geschlossenen Siedlung mehr als 100 m entfernt sind
  • Diensthunde der beeideten und bestätigten Jagdaufseher, Waldaufseher und Flurhüter
  • Diensthunde der Polizei-, Gendarmerie- und Zollbeamten, sowie des Bundesheeres, deren Unterhaltskosten im wesentlichen aus öffentlichen Mitteln getragen werden
  • Hunde, die zum Führen von Blinden verwendet werden (Blindenführerhunde)
  • Hunde, die zum Schutze und zur Hilfe Tauber oder völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind

 

Rechtsgrundlagen: 

NÖ Hundehaltegesetz, LGBl. 4001 in der Fassung LGBl. Nr. 56/2022, 
NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023, LGBl. Nr. 14/2024

Zuständig

Foto Beate Stark
Kontaktdaten von Beate Stark
NameBeate Stark
AdressePfaffenschlag 110
3834 Pfaffenschlag
Telefon+43 2848 6222
E-Mail (offiziell)beate.stark@pfaffenschlag.at