Flächenwidmung

Die gültigen Flächenwidmungspläne der Gemeinde Pfaffenschlag über das gesamte Gemeindegebiet liegen im Bauamt während der Amtsstunden für jedermann zur Einsichtnahme auf.

Einen Bebauungsplan für das gesamte Gemeindegebiet gibt es nicht, lediglich einen Teilbebauungsplan in der KG Arnolz.

Bauplatz
Die Errichtung eines Gebäudeneu- oder Zubaues setzt grundsätzlich voraus, dass das in Anspruch genommene Grundstück im rechtsgültigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde (Verordnung des Gemeinderates im Rahmen der örtlichen Raumplanung) als Bauland ausgewiesen ist.
Ob ein Grundstück im Bauland als Bauplatz (§11) geeignet ist, wird von der Baubehörde in einem eigenen Verfahren ("Bauplatzerklärungsverfahren") bzw. im Baubewilligungsbescheid festgestellt. Für die rechtliche Eignung eines Grundstückes als Bauplatz sind im besonderen seine Lage (z.B. tragfähiger Boden, keine Hochwassergefährdung), seine Gestalt (Form, Mindestgröße) sowie seine Erschließbarkeit ohne unwirtschaftliche Aufwendungen durch die Gemeinde maßgeblich.

Zuständig

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Kontaktdaten von Michael Annerl
FunktionAmtsleiter
NameMichael Annerl
AdressePfaffenschlag 110
3834 Pfaffenschlag
Telefon+43 2848 6222
E-Mail (offiziell)michael.annerl@pfaffenschlag.at