In Pfaffenschlag sind verschiedene Baugründe in Gemeinde- und Privateigentum zu verkaufen.
Die Grundstücke sind in unterschiedlichen Lagen mit Bauplatzgrößen zwischen ca. 800 bis 1.200 m² verfügbar.
Bachstraße, Preis/Quadratmeter: € 11,-
Bachstra_e_2_Grst._542-8[2].pdf herunterladen (0.28 MB)
Johannessiedlung, Preis/Quadratmeter: € 17,-
Johannessiedlung_30_Grst.408[1].pdf herunterladen (0.26 MB)
Johannessiedlung_31_Grst.406-4[1].pdf herunterladen (0.26 MB)
Baugrund in Artolz
Artolz_497_5.pdf herunterladen (0.47 MB)
Baugrund in Rohrbach
Rohrbach_Grst.Nr.3.pdf herunterladen (0.42 MB)
Haus (Kauf/Miete) in der Gemeinde Pfaffenschlag
Zurzeit gibt es keine uns bekannten Kauf- oder Mietobjekte
NÖ Bauordnung 2014
Die NÖ Bauordnung 2014 unterscheidet folgende Kategorien von (Bau-)Vorhaben:
Gesamte Rechtsvorschrift für NÖ Bauordnung 2014
Infoblatt_für_Bauwerber_ab_01.01.2026.pdf herunterladen (0.34 MB
Die Konsequenz dieser Unterscheidung liegt darin, dass der Bauwerber mit einer bewilligungspflichtigen Bauführung erst beginnen darf, wenn der durch den Bürgermeister als Baubehörde I. Instanz zu erlassende Baubewilligungsbescheid in Rechtskraft erwachsen ist.
Anzeigepflichtige Vorhaben sind hingegen mindestens acht Wochen vor dem beabsichtigten Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde anzuzeigen; sie dürfen nur ausgeführt werden, wenn die Baubehörde binnen dieser achtwöchigen Frist das Vorhaben nicht bescheidmäßig untersagt.
Ist die Bauführung weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig, darf der Bauwerber jederzeit mit der Bauführung beginnen.
Bauplatz
Die Errichtung eines Gebäudeneu- oder zubaues setzt grundsätzlich voraus, dass das in Anspruch genommene Grundstück im rechtsgültigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde (Verordnung des Gemeinderates im Rahmen der örtlichen Raumplanung) als Bauland ausgewiesen ist.
Ob ein Grundstück im Bauland als Bauplatz (§11) geeignet ist, wird von der Baubehörde in einem eigenen Verfahren ("Bauplatzerklärungsverfahren") bzw. im Baubewilligungsbescheid festgestellt. Für die rechtliche Eignung eines Grundstückes als Bauplatz sind im besonderen seine Lage (z.B. tragfähiger Boden, keine Hochwassergefährdung), seine Gestalt (Form, Mindestgröße) sowie seine Erschließbarkeit ohne unwirtschaftliche Aufwendungen durch die Gemeinde Maßgeblich.
Hinweis: Wohnbauförderung für Errichtung von Eigenheimen, Althaussanierung, Wohnbeihilfe, Wohnzuschuss, etc. - Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Land NÖ oder bei jedem Geldinstitut