Freibetrag

Freibeträge vermindern bei der Arbeitnehmerveranlagung die Bemessungsgrundlage und somit in der Regel die Steuerlast. Nähere Informationen zum Freibetrag stellt auch die österreichische Arbeiterkammer zur Verfügung.


Gemeindeamt Pfaffenschlag
3834 Pfaffenschlag 110, Tel. 02848/6222, Fax: 02848/86140
e-mail: gemeinde@pfaffenschlag.at, Internet: www.pfaffenschlag.at