Allgemeines zu akademischen Graden

Allgemeine Informationen

Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

Hinweis

"Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

Zuständige Stelle

Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

Zusätzliche Informationen

Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung


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