NÖ Wohnkostenzuschuss

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NÖ Wohnkostenzuschuss

Die Landesregierung hat den NÖ Wohnkostenzuschuss beschlossen. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu entlasten.

Der NÖ Wohnkostenzuschuss kann online von 23. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2023 online auf der Webseite des Landes Niederösterreich beantragt werden. NÖ Wohnkostenzuschuss

Den NÖ Wohnkostenzuschuss können jene Haushalte erhalten, deren jährliches Bruttoeinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges Jahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigt:

a) 20.000 Euro, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat

b) 50.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben

Zusätzlich muss der Hauptwohnsitz in Niederösterreich sein und man muss dem berechtigten Personenkreis angehören.

Die Förderhöhe beträgt 150 Euro für die erste im Haushalt lebende Person und 50 Euro für jede weitere Person. 

Sie können sich auch an das Gemeindeamt um Unterstützung der Beantragung wenden.


02.11.2023


Gemeindeamt Pfaffenschlag
3834 Pfaffenschlag 110, Tel. 02848/6222, Fax: 02848/86140
e-mail: gemeinde@pfaffenschlag.at, Internet: www.pfaffenschlag.at