Europawahl - Wahlkartenantrag

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Die Wahl zum Europäischen Parlament in Österreich am 9. Juni 2024

 

Am 9. Juni 2024 findet in Österreich die Wahl 
der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments statt.

Zur Teilnahme an der Europawahl 2024 sind Sie berechtigt, wenn Sie

  •  Spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden,
  • ÖsterreicherIn oder UnionsbürgerIn mit Hauptwohnsitz in Österreich sind,
  •  AuslandsösterreicherIn sind und in der Europa-Wählerevidenz eingetragen sind
  • am Stichtag (26. März 2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind
  •  und kein Wahlausschließungsgrund vorliegt.

Rechtzeitig vor der Wahl erhalten Sie die „Amtliche Wahlinformation“ der Gemeinde zugestellt, auf welcher Informationen betreffend Wahllokal und Wahlzeiten zu finden sind. Zur Stimmabgabe nehmen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis und die „Amtliche Wahlinformation“ der Gemeinde mit.

Wahlkaten:
Wahlkarten können persönlich (letztmöglicher Zeitpunkt ist Freitag, der 7. Juni bis 12:00 Uhr), schriftlich, per E-Mail (mit einem amtlichen Lichtbildausweis) oder elektronisch unter http://www.wahlkartenantrag.at angefordert werden. Die Frist für die Online-Beantragung endet am 5. Juni 2024, 23:59 Uhr. 
Eine telefonische Beantragung einer Wahlkarte ist NICHT zulässig. 

 Wahlkartenantrag_mit_Vollmacht-Abholung_EU-Wahl_2024.pdf herunterladen (0.09 MB)


DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Das Europäische Parlament (EP) ist eines der 7 Organe der Europäischen Union ( EU) und das einzige EU-Organ, dessen Mitglieder direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden. Es repräsentiert die Interessen der EU Bürgerinnen und -Bürger und spielt eine entscheidende Rolle in der Gesetzgebung der EU.

  • Aufgaben des Parlaments: Gesetzgebung, Budget, Wahl des Präsidenten/der Präsidentin der Europäischen Kommission, Parlamentarische Kontrolle
  • Standorte: Straßburg und Brüssel
  • Abgeordnete derzeit: 705 Abgeordnete, 19 davon aus Österreich
  • Abgeordnete künftig: 720 Abgeordnete, 20 davon aus Österreich
  • Fraktionen derzeit: 7 (EVP, S&D,  Renew Europe Group, Grüne/EFA, EKR, ID, Die Linke/GUE/NGL). Aus Österreich stellen derzeit 5 politische  Parteien (ÖVP, SPÖ, NEOS, FPÖ, Die Grünen) Mitglieder des Europäischen Parlaments.

Die Wahlen zum Europäischen Parlament – Ablauf und rechtliche Grundlagen
Die Mitglieder des EP werden in den EU-Mitgliedstaaten seit 1979 alle 5 Jahre in allgemeiner, geheimer, freier, gleicher und direkter Wahl gewählt. Im Jahr 2024 finden die Wahlen von 6. bis 9. Juni statt. Jedes Land kann innerhalb dieser Zeitspanne selbst entschieden, wann gewählt wird. 

In Österreich findet die Wahl am 9. Juni statt.
 

Für die in allen Mitgliedstaaten stattfindenden Wahlen zum EP gibt es gemeinsame Grundsätze, die Details für die Wahl der jeweiligen Abgeordneten eines Mitgliedstaates sind nach dessen eigenen rechtlichen Bestimmungen festgelegt. In Österreich wird der Ablauf der Wahl durch die Europawahlordnung geregelt. Die Wahl erfolgt nach dem Verhältniswahlrecht und wie bei Nationalratswahlen können Vorzugsstimmen abgegeben werden. Auch in anderen Aspekten, vor allem organisatorischer Natur, gibt es ähnliche Bestimmungen wie bei einer Nationalratswahl (zum Beispiel bei der Möglichkeit, per Briefwahl oder vor einer "fliegenden Wahlkommission" abzustimmen).
Quelle und weiter Informationen: http://www.bundeskanzleramt.gv.at/unser-europa-unsere-wahl.html

Weitere Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/transparenz_und_partizipation_in_der_demokratie/demokratie-und-wahlen/wahlen/Europawahl_2024/Allgemeines_europawahl2024.html



16.04.2024


Gemeindeamt Pfaffenschlag
3834 Pfaffenschlag 110, Tel. 02848/6222, Fax: 02848/86140
e-mail: gemeinde@pfaffenschlag.at, Internet: www.pfaffenschlag.at